Derzeit sind alle Plätze im Haus belegt!
Ab dem 01. September 2024 wurde das zentrales Anmeldeverfahren "Little-Bird" in Elchingen eingeführt. Auf der Website der Gemeinde können Sie Ihr Kind im Online-Portal für das Kindergartenjahr 2025 / 2026 in allen Einrichtungen anmelden.
Link: https://portal.little-bird.de/elchingen
Hierfür wird es für alle Eltern, welche sich bereits schriftlich in unserem Haus auf einen Platz vorgemerkt haben, erforderlich sein, sich noch einmal auf der Gemeindeseite im "Little Bird"- System anzumelden.
Dies muss von Seiten der Eltern erfolgen, da wir Leitungen der Einrichtungen keine Kapazitäten haben, alle Daten in das System einzuspeisen.
Es werden keine schriftlichen Anmeldungen mehr angenommen!
Auswahl- und Aufnahmekriterien für die Aufnahme von Kindern im Kinderhaus Sternenschiff
1. Bei der Aufnahme von Kindern in eine der o. g. Kindertagesstätten werden in der Regel die nachstehenden Kriterien berücksichtigt:
a) Kinder, bei denen sich der alleinerziehende Elternteil in einer beruflichen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befindet.
b) Kinder, bei denen der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig ist oder gerade eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
c) Kinder, deren Personensorgeberechtigte sich in einer beruflichen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befindet.
d) Kinder, deren Personensorgeberechtigte erwerbstätig sind oder gerade eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
e) Kinder, für deren Entwicklung der Besuch der Kindertageseinrichtung geboten ist, namentlich Vorschulkinder.
f) Kinder sollten nach Möglichkeit von der Kinderkrippe in den Kindergarten der gleichen Einrichtung wechseln können.
g) Kinder, deren Geschwister bereits in der Einrichtung betreut werden und das bereits betreute Kind die Einrichtung bei Betreuungsbeginn des Geschwisterkindes voraussichtlich noch mindestens 3 Monate besuchen wird.
h) Kinder, die unabhängig von ihrer oder der Staatsangehörigkeit der Personensorgeberechtigten einer besonderen sprachlichen Förderung bedürfen.
i) Kinder, bei deren Familie eine besondere Notlage vorliegt.
j) Kinder, die im Bereich der Kommune, in der die Einrichtung liegt, wohnhaft sind.
k) Die übrigen Kinder.
2. Die Kriterien werden auch angewandt, wenn Eltern Ihre Buchungszeiten verlängern möchten, aber in der Kita nicht genug Kapazität vorhanden ist.
Anmeldefristen:
Anmeldeschluss ist jeweils der 28. Februar für das kommende Kindergartenjahr zum 1. September.
Zusagen und Absagen erfolgen bis zum 30. April.
Vormerkungen für einen Krippenplatz können fortlaufend ab Geburt des Kindes innerhalb der ersten 3 Monate erfolgen.
Die Personensorgeberechtigten von Krippenkindern müssen sich rechtzeitig um einen Kindergartenplatz bewerben. Es gelten die Anmeldefristen für Kindergartenkinder.
Alle Personensorgeberechtigten haben die erforderlichen Nachweise (z. B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Bescheinigung über Arbeitszeiten, Ausbildungsverhältnis Studium etc.) unaufgefordert vorzulegen.
Elchingen im Juni 2023